FAQ
F: Welcher zusätzliche Nutzen entsteht durch die elektronische Fallakte?
A: Wenn eine elektronische Fallakte von z.B. einem niedergelassenen Arzt in ein Krankenhaus einweist, werden dort automatisch alle wichtigen Dokumente aus dem Krankenhaus sofort in die Fallakte eingestellt. Der niedergelassene Arzt kann damit auf alle Dokumente zu einem Patienten zugreifen, noch bevor der Patient zu ihm in die Praxis kommt. Auch kann er weitere Informationen (z.B. die Radiologiebilder) zu seinem Patienten einsehen, wenn er dies möchte.
F: Wer kann sich für die Nutzung der elektronischen Fallakte registrieren lassen?
A: Jeder Leistungserbringer im Sinne des Sozialgesetzes, d.h. neben niedergelassenen Fach- und Hausärzten können auch ambulante sowie stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren, Hebammen etc. die elektronische Fallakte nutzen.
F: Was muss ich tun, um die elektronische Fallakte nutzen zu können?
A: Sie müssen sich lediglich beim eFA-Management unter efa-management(at)klinikum-muenchen.de als Leistungserbringer registrieren lassen und eine Kooperationsvereinbarung unterschreiben. Im Rahmen der zurzeit noch bestehenden Pilotanwendung wird die Teilnahme vom eFA-Management mit den anderen teilnehmenden Praxen abgestimmt.
F: Wie sieht die Kooperationsvereinbarung aus?
A: Ein Muster für eine Kooperationsvereinbarung können Sie im Downloadbereich herrunterladen.
F: Kann ich die elektronische Fallakte nur nutzen, wenn ich einen Patienten in das Städtische Klinikum einweise?
A: Nein, Sie können die Fallakte auch nutzen, wenn Sie mit anderen Kollegen über Patientenbehandlungen kommunizieren wollen. Es steht Ihnen frei, das Städtische Klinikum zu berechtigen oder nicht. Sie können auch mit anderen Krankenhäusern, welche den eFA-Standard bereits unterstützen, kommunizieren, ohne dass das Städtische Klinikum an der Behandlung beteiligt ist.
F: Was unterscheidet die elektronische Fallakte von einer elektronischen Patientenakte?
A: Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte orientiert sich eine elektronische Fallakte immer an einem konkreten Behandlungsfall. Es werden nur Dokumente an die vom Patienten berechtigten Leistungserbringer übergeben, die mit der Diagnose und Behandlung einer konkreten Krankheit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Fallakte vergibt nur Zugriffsrechte auf medizinische Dokumente, belässt diese aber dort, wo sie sowieso archiviert und aufbewahrt werden müssen. Die Patientenakte sammelt dahingegen alle medizinischen Dokumente zu einem Patienten.
F: Wer entscheidet über die Berechtigungen.
A: Den Kreis der Berechtigten legt derjenige zusammen mit dem Patienten fest, welcher eine neue elektronische Fallakte anlegt. Sie legen gemeinsam mit dem Patienten fest, welche Einrichtungen an einer speziellen Behandlung mitwirken sollen und wie lange die Fallakte von diesen Einrichtungen genutzt werden kann. Es können mehrere Leistungserbringer berechtigt werden, oder auch nur ein zusätzlicher Leistungserbringer, z.B. ein Krankenhaus. Bei Bedarf können mit Einwilligung des Patienten jederzeit weitere Berechtigungen vergeben werden.
F: Muss der Patient in die Anlage einer elektronischen Fallakte einwilligen?
A: Ja, vom Patient muss eine Patienteneinwilligung unterschrieben werden, auf der genau festgehalten ist, wen der Patient für welche Dokumente und welche Diagnose berechtigt hat, auf die elektronische Fallakte zuzugreifen.
F: Kann ich die elektronische Fallakte löschen?
A: Der Patient hat die Möglichkeit, die Löschung der Fallakte jederzeit zu veranlassen.
F: Was passiert, wenn der Krankheitsfall beendet ist ?
A: Dann endet auch die elektronische Fallakte. Die elektronische Fallakte intendiert nicht, Daten über einen Patienten dauerhaft zu speichern. Die an der Behandlung des Patienten teilnehmenden Leistungserbringer haben vorher die Möglichkeit die Dokumente bei sich abzuspeichern.
F: Werden über die elektronische Fallakte mehr Informationen über einen Patienten kommuniziert, als über den nicht elektronischen Weg?
A: Das legen die Leistungserbringer selbst fest. Informationen, die einen zusätzlichen Nutzen für die Behandlung von Patienten haben, können über die eFA kommuniziert werden. In der Regel können über die elektronische Fallakte med. Informationen zu einem Behandlungsfall abgerufen werden, die über die Informationen im Arztbrief hinausgehen (z.B. Radiologiebilder, OP-Bericht, Laborbericht).
F: Ist die elektronische Fallakte datenschutzrechtlich sicher?
A: Ja, die elektronische Fallakte wurde in enger Abstimmung mit dem Landesdatenschutz Bayern entwickelt.
F: Welche technischen Voraussetzungen benötige ich als Nutzer der elektronischen Fallakte?
A: Nur eine Internetverbindung. Die elektronische Fallakte kann über ein sicheres Portal abgerufen werden. Es ist vorgesehen, die elektronische Fallakt zukünftig auch direkt in das Praxisverwaltungssystem zu integrieren. Diese Möglichkeit werden aber vorerst nur Nutzer einzelner Praxisverwaltungssysteme haben, da der bundeseinheitliche Standard derzeit erst im Aufbau ist.
F: Was ändert sich mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte?
A: Die elektronische Fallakte ist so konzipiert, dass sie auch über die Telematikinfrastruktur genutzt werden kann. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und des Heilbehandlungsausweises erkennt das System den Leistungserbringer und den Patienten automatisch. Eine Registrierung über ein gesondertes Passwort fällt dann weg und die Patientenunterschrift wird dann durch die Nutzung der Gesundheitskarte ersetzt.
F: Wer steckt hinter der elektronischen Fallakte?
A: Die elektronische Fallakte wird von einem Konsortium aus Leistungserbringern im Gesundheitswesen (u.a. Charité, Rhön-Kliniken, Asklepios, Vivantes, Uniklinikum Dresden, Uniklinikum Aachen etc.) zusammen mit dem Fraunhoferinstitut (ISST) entwickelt. Im Jahre 2009 wurde der eFA-Verein gegründet, der die Weiterentwicklung des Standards übernimmt. In diesem Verein sind auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung Mitglied.
F: Wo bekomme ich nähere Informationen über die eFA?
A: Unter www.fallakte.de
Aktuelles
- Pressekonferenz zur eFA München
- Erstes Feedbackgespräch zur eFA
- Veranstaltung Netzwerk gegen Darmkrebs
- Erste Fallakten für Echtpatienten angelegt
- eFA-München für Echtbetrieb freigegeben
Informationen zur eFA
1. Produktblätter
- eFA Kurzübersicht
- eFA Fragen und Antworten
2. Aktuelle Spezifikationen
3. Artikel
- Ärztezeitung.de 07.03.2011
- Management & Krankenhaus 01/2011
- Deutsches Ärzteblatt 08.10.2010 (Link)
- KU special Integrierte Versorgung 10/2010
(Quelle: KU Gesundheitsmanagement)
- Management & Krankenhaus 10/2010
4. eFA Verein

