
Patienteninformationen
Kriterien für Übernahme von Patienten zur stationären Behandlung
Relevante neuropsychologische Störung (z. B. Sprache, Gedächtnis, Problemlösen und Verhalten, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmung), die
- als solche so schwer ist, dass Patient deshalb unselbständig und auf umfassende Hilfe und intensive Therapie angewiesen ist (z. B. Jargonaphasie, amnestisches Syndrom; Antriebsstörung, Balint Syndrom…)
- gemeinsam mit anderen Symptomen (z. B. Hemiparese) Unselbständigkeit bedingt und dabei wesentlich zur Gesamtbehinderung beiträgt (z. B. Hemi-Neglect bei linksseitiger Parese)
- auf Grund ihrer Komplexität einer umfassenden und spezialisierten neuropsychologischen Diagnostik und/oder Therapie bedarf, die im Wohnbereich des betroffenen Patienten nicht geleistet werden kann (z. B. Differentialdiagnose der inzipienten Demenz, dysexekutives Syndrom im chronischen Stadium nach SHT..)
Patient soll rollstuhlmobilisiert und wach (wenn auch ev. mit Antriebsstörung) sein, kein Tracheostoma. PEG möglich wenn oraler Kostaufbau schon im Gange.
Keine Ausschlussgründe sind:
- Inkontinenz und suprapubische Katheter
- Auch schwere motorische Beeinträchtigungen
- Schluckstörung (wenn diese allerdings im Vordergrund und massiv, ist Patient auf Abteilung für physikalische Medizin besser versorgt)
Kriterien für Aufnahme zur teilstationären (tagklinischen) Behandlung
Relevante neuropsychologische Störung (z. B. Sprache, Gedächtnis, Problemlösen und Verhalten, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmung), die wegen
- ihres Schweregrades (z. B. Globalaphasie, amnestisches Syndrom mit Desorientiertheit), oder
- ihrer Komplexität (z. B. dysexekutives Syndrom, Balint Syndrom), oder
- ihrer Kombination mit sensomotorischen oder anderen Defiziten (z. B. Hemiparese plus Aphasie oder plus Gesichtsfelddefekt)
ein Ausmaß und/oder eine Spezialisierung der Diagnostik und Therapie erfordern, wie es von niedergelassenen Therapeuten nicht geleistet werden kann.
Besondere Serviceangebote
Wenn Indikation und Kostenübernahme zu einer tagklinischen Behandlung im Zweifel sind, ist es immer möglich, ohne vorherige Abklärung der Kostenzusage Patienten zu einer eintägigen Voruntersuchung zuzuweisen, in der Indikation und weiteres Vorgehen entschieden werden.

Prof. Dr. med. univ. Georg Goldenberg
Chefarzt
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Station 31a
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